Aktuell wird wieder viel um die Urheberrechtsrichtlinie gestritten, die zur Zeit im EU-Parlament verhandelt wird. Meine Meinung dazu habe ich schon letztes Jahr in einem Comic verarbeitet. Da es aber jetzt in die heiße Phase geht will ich mich hier noch einmal detailliert äußern.

Die Befürworter der Richtlinie argumentieren immer wieder mit den Künstlern und Kreativen die diese angeblich schützen soll, und leider hat sich unter anderem auch die meinem Berufszweig nahestehende Illustratoren Organisation e.V. in einem kürzlich versandten offenen Brief vor diesen Karren spannen lassen. Ich als Illustrator und Animator sehe meine Interessen aber von dieser Reform nicht geschützt, sondern akut gefährdet. Viel eher scheint sie mir, mit den Interessen der Rechteverwerter im Hinterkopf geschrieben worden zu sein. Ein kleiner aber gravierender Unterschied.

Der Hauptkritikpunkt liegt immer noch in Artikel 13 und ist völlig unabhängig von irgendwelchen semantischen Spielchen ob jetzt der konkrete Begriff “Uploadfilter” fällt oder nicht.

Nein, es ist ganz einfach. Wie man es auch dreht und wendet: Artikel 13 stellt sämtliche Nutzergenerierten Inhalte unter den Generalverdacht eine Raubkopie zu sein.

Alles was ein Nutzer hochladen könnte soll vorab mit allen geschützten Werken der Welt abgeglichen und lizensiert oder gegebenenfalls geblockt werden.

Das ist weder verhältnismäßig, noch rechtsstaatlich, noch technisch umsetzbar. Ähnlich urteilte der Europäische Gerichtshof übrigens schon 2012 über ACTA . damals wollte man die Internetprovider zum Filtern verpflichten.

Viele künstlerisch tätige Menschen nutzen Plattformen wie Patreon oder Etsy um ihre Werke zu monetarisieren, Artstation oder Behance um online ihre Portfolios auszustellen. Die massenhafte Verbreitung von Raubkopien ist auf solchen Plattformen in der Regel kein Thema. Trotzdem sollen sie im Namen der heiligen Verwertungsrechte vor praktisch nicht zu bewältigende technische und rechtliche Hürden gestellt werden. Es steht zu befürchten, dass sie ihre Dienste einstellen oder sich aus Europa zurückziehen werden. Oder aber übermäßig strikt filtern (sogenanntes “Overblocking”)

Raubkopien hochzuladen ist schon nach der jetzigen Gesetzeslage verboten und Plattformbetreiber sind verpflichtet, Urheberrechtsverstöße zu entfernen sobald sie Kenntnis davon erlangen. Das Gerede vom “Rechtsfreien Raum” Internet greift also nicht.

Es handelt sich vielmehr um eine Generalangriff auf Nutzergenenerierte Inhalte. Künstler, zumal kleine, unabhängige, haben davon rein gar nichts. Im Gegenteil, sie verlieren womöglich ihre Veröffentlichungsplattformen und werden in die Arme einiger weniger Riesen getrieben, die als einzige eine Chance haben die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen.

Wem aber nützt diese Reform wirklich? Den Rechteinhabern, d.h. den großen Verlagen und Verwertern. Die kriegen die lästige Konkurrenz zahlloser unabhängiger Kreativer vom Hals geschafft und dürfen sich wieder als Gatekeeper aufspielen.

Hinzu kommt noch das kleine Detail von Artikel 12 der Reform, der die Verlage auch gleich als Miturheber definiert und ihnen einen Teil der Künstlertantiemen zuspricht. In Deutschland wurde diese Praxis erst 2016 als rechtswidrig erklärt, nun soll sie auf Europaebene wieder eingeführt werden.

So ist es auch nicht verwunderlich, dass es sich bei den unterzeichnenden Organisationen des obigen Briefes in erster Linie gar nicht um echte Kreative handelt, sondern um eben jene Verwerter, die in Wahrheit die Nutznießer der Reform sind.